
Das heißt:
Recht auf Frieden
Recht auf ein Leben frei von Gewalt
Recht auf ein Leben mit ausreichender, angemessener Nahrung und Wohnung
Recht auf ein menschenwürdiges Lebensumfeld
Recht auf einen selbstbestimmten Lebensplan
Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung
Recht auf die eigene Meinung
Recht auf Bildung
Recht auf eigenständige soziale Absicherung
Recht auf gerechte Entlohnung
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2