Abfallsatzung des Kreises muss sofort geändert werden

Die SPD-Kreistagsfraktion hatte sich von vornherein gegen ein Mindestlitervolumen bei der Restmülltonne ausgesprochen. Der im Kreistag mehrheitlich durch CDU und FDP getroffene Beschluss trifft die Haushalte nun ab 2016. Mirko Schulz, Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion für die Abfallwirtschaft, hat aufgrund der erschienen Leserbriefe in den Grafschafter Nachrichten die bestehende Abfallsatzung des Kreises geprüft und dabei festgestellt, dass diese geändert werden muss.

Die Leserbriefschreiber und auch andere Beschwerdeträger haben damit recht, dass die Personen, die mit Nebenwohnsitz im Kreisgebiet gemeldet sind, nicht bei der Bemessung der Größe der Abfallbehälter berücksichtigt werden dürfen. Insoweit führt die bisherige Regelung in der Abfallsatzung letztlich dazu, dass die Personen mit Nebenwohnsitz, auch wenn es Studenten in ihrem Elternhaus sind, sowohl am Nebenwohnsitz als auch am Hauptwohnsitz bei der Berechnung der Größe der Abfallbehälter berücksichtigt und somit doppelt zur Müllgebühr veranlagt werden. Das, so Mirko Schulz, muss sofort geändert werden.

Aus diesem Grund wird die SPD-Kreistagsfraktion sofort eine Satzungsänderung beantragen, die dann vom Kreistag beschlossen werden muss. Außerdem wird die SPD in der kommenden Kreisausschusssitzung beantragen, die bereits herausgegangenen Gebührenbescheide sofort zu stornieren und die zu viel gezahlten Gebühren zu erstatten.