Die Leserbriefschreiber und auch andere Beschwerdeträger haben damit recht, dass die Personen, die mit Nebenwohnsitz im Kreisgebiet gemeldet sind, nicht bei der Bemessung der Größe der Abfallbehälter berücksichtigt werden dürfen. Insoweit führt die bisherige Regelung in der Abfallsatzung letztlich dazu, dass die Personen mit Nebenwohnsitz, auch wenn es Studenten in ihrem Elternhaus sind, sowohl am Nebenwohnsitz als auch am Hauptwohnsitz bei der Berechnung der Größe der Abfallbehälter berücksichtigt und somit doppelt zur Müllgebühr veranlagt werden. Das, so Mirko Schulz, muss sofort geändert werden.
Aus diesem Grund wird die SPD-Kreistagsfraktion sofort eine Satzungsänderung beantragen, die dann vom Kreistag beschlossen werden muss. Außerdem wird die SPD in der kommenden Kreisausschusssitzung beantragen, die bereits herausgegangenen Gebührenbescheide sofort zu stornieren und die zu viel gezahlten Gebühren zu erstatten.