Bisher haben viele Betriebsrentner bei der ersten Überweisung ihrer Rente eine böse Überraschung erlebt, denn die Krankenkassen haben von ihnen plötzlich den doppelten Beitragssatz verlangt. Im Zuge der Verhandlungen der Grundrente und nach langen Gesprächen, hat die Regierungskoalition diese Regel endlich geändert und entlastet die Betriebsrentner durch die Einführung eines Freibetrags. Zwar wird die sogenannte Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten nicht vollständig abgeschafft, aber immerhin verspricht die neue Lösung eine Verbesserung durch die wegfallenden Abgaben bis zur Obergrenze des Freibetrages. CDU/CSU hatten eine Rückkehr zum halben Beitragssatz auf Betriebsrenten leider konsequent abgelehnt. Der Bundestag muss den Beschluss noch umsetzen. Angewendet werden soll die neue Regelung dann ab 2021, ebenso wie die Grundrente.
Susanne Mittag, hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete, freut sich: „Rund 60 Prozent der Betriebsrentner zahlen damit maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar finanziell entlastet. Ein großer Erfolg ist, dass diese Regelung nicht nur die kleinen Betriebsrenten betrifft. Mit dieser Maßnahme kann die Akzeptanz für und das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge wieder gestärkt werden!“
Den Ausfall in Höhe von 1,2 Milliarden Euro müssen die gesetzlichen Krankenkassen selbst finanzieren. Um die betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener, mit maximal 2200 Euro Bruttogehalt im Monat, attraktiver zu machen, wird der Förderbetrag von maximal 144 Euro auf 288 Euro verdoppelt. Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird zudem von 360 Euro auf 720 Euro verdoppelt.