Susanne Mittag: „Wir lassen niemanden im Stich“

Novemberhilfen und Neustart-Förderung – „Das sind weitere Instrumente, die wir einsetzen, damit wir Unternehmen und Beschäftigung sichern“, freut sich die SPD-Bundestagsabgeordnete über die Maßnahmen der Bundesregierung.

Auch soll die Überbrückungshilfe, die Zuschüsse an Unternehmen vergibt, die nicht zurückbezahlt werden müssen, bis zum kommenden Juni für Sicherheit sorgen: „Besonders betroffene Unternehmen haben damit weiterhin die Möglichkeit, Kosten übernehmen zu lassen und sich so am Markt zu halten“, ist Mittag überzeugt. Starten soll die 3. Überbrückungshilfe im Januar 2021 und sie soll einige Verbesserungen – gerade für Soloselbstständige – beinhalten. So orientierten sich die bisherigen Überbrückungshilfen an den Fixkosten einer Unternehmung: „Das war besonders für Soloselbstständige schwierig, da sie häufig nur geringe Fixkosten haben“, weiß Susanne Mittag.
Das soll sich nun ändern. Ab Januar 21 wird es die Möglichkeit geben, einmalig eine Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe) zu erhalten.

Wer kann die Neustarthilfe erhalten?
Die Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe) soll Selbstständige erreichen, die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielt haben.
Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbstständigen während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist.

Wie berechnet sich der Referenzumsatz?
Zur Bestimmung des Referenzumsatzes wird der durchschnittliche Umsatz des Jahres 2019 ermittelt und mit dem Faktor 7 multipliziert. Das bedeutet: sollte eine Soloselbstständige im Jahr 2019 30.000 Euro verdient haben, werden die 30.000 Euro durch die 12 Monate geteilt. In diesem Beispiel beträgt der Referenzmonatsumsatz 2.500 Euro. Die 2.500 Euro werden dann mit sieben multipliziert. Hier wären das 17.500 Euro, die dann zu 25 Prozent ausgezahlt werden. Also 4.375 Euro zur Auszahlung kommen.

Wie hoch wird die Betriebskostenpauschale sein?
Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 25 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes, maximal 5.000 Euro.

„Besonders wichtig ist, dass diese Leistung nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird“, betont Susanne Mittag, die an einen Neustart der Wirtschaft glaubt: „Wenn wir diese Krise gemeinsam überwinden – und das werden wir – starten wir wieder voll durch – mit qualifizierten Arbeitnehmern und innovativen Unternehmen in Deutschland und in unserer Region.“