Die SPD-Kreistagsfraktion ist der Auffassung, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim die Schuldnerberatung weiterhin selbst wahrnehmen muss, um ein Angebot für die betroffenen Bürger selbst sicher zu stellen.
Ausgerechnet in Corona-Zeiten spricht hier die Kreisverwaltung des Landkreises Grafschaft Bentheim nur noch von Sicherstellung eines Angebots. Begründet wird dies im Wesentlichen mit sinkenden Fallzahlen und der Personalsituation in der Beratungsstelle.
Bei Fluktuation hätte die Verwaltung freiwerdende Stellen längst wiederbesetzen müssen. Jetzt nimmt man das zum Anlass, sich aus der wichtigen Arbeit einfach zu verabschieden.
Im Sozialgesetzbuch (§ 16 a SGB II Kommunale Eingliederungsleistungen), wird die Schuldnerberatung (Nr. 2 der Aufzählung) zu einer kommunalen Angelegenheit der Daseinsvorsorge erklärt.
In § 11 Abs. 5 SGB XII greift die Schuldnerberatung getrennt von Satz 1 auf. Im Satz 1 wird in Fragen der Beratung und Unterstützung geregelt, dass zunächst auf die freie Wohlfahrtspflege, Angehörige der rechtsberatenden Berufe und sonstige Stellen zu verweisen ist. Im Satz 2 wird dann aber ausdrücklich Bezug auf die Schuldnerberatung genommen.
Damit trennt der Gesetzgeber die Schuldnerberatung u. a. von der Erledigung durch die freie Wohlfahrtspflege. Sie wird damit zur Aufgabe der öffentlichen Verwaltung erklärt.
Die Schuldnerberatung sei aus Sicht der Kreisverwaltung nicht mehr wirtschaftlich, weil u.a. die Fallzahlen rückläufig seien.
Widersprüchlich zu der Aussage wird dann allerdings von der Verwaltung prognostiziert, dass infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit steigenden Zahlen zu rechnen sei. Dazu kommt, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen auf kleine und mittlere Betriebe sicherlich erst im nächsten Jahr deutlichwerden. Die Anzahl der Insolvenzen kann derzeit nicht vorausgesehen werden.
Zu den Wartezeiten, die Hilfesuchende in Kauf nehmen müssen, wird von der Kreisverwaltung keine Aussage getroffen. Insofern kann auch zur Frage nach dem erforderlichen Personal keine Einschätzung erfolgen.
Die Kreisverwaltung führt weiter aus, dass die freien Träger die Beratung zudem wirtschaftlicher umsetzen könnten. Die Kosten für den Landkreis lägen im Falle der Übertragung an die Caritas und die Diakonie bei ca. 133.000€ pro Jahr. Der Landkreis hat aber nicht dargelegt, wie hoch die Kosten für den Landkreis ausfallen, wenn der Landkreis die Aufgabe weiterhin übernähme.
Außerdem nimmt die Kreisverwaltung selbst steigende Zahlen an, weil sie die Möglichkeit der Kostenerhöhung in ihrer Vorlage selbst für wahrscheinlich hält und Nachverhandlungen mit den freien Trägern dazu als Möglichkeit vorwegnimmt.
Es gibt wichtige Fragen, die noch ungeklärt sind. Die SPD-Kreistagsfraktion hat daher kein Verständnis dafür, dass dieser Beschluss in aller Eile gefasst werden soll, ohne dass die Politik eingehend in der Angelegenheit beraten konnte.
Aus diesen Gründen hat die SPD-kreistagsfraktion nicht zugestimmt.