Gerd Will begrüßt Novellierung des niedersächsischen Jagdgesetzes

Gestern hat das Gesetzgebungsverfahren für ein zeitgemäßes Jagdgesetz in Niedersachsen eine wichtige Hürde im Landtag genommen. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf mit großer Mehrheit (SPD, CDU und FDP) zur weiteren abschließenden Beratung im Mai-Plenum des Jahres freigegeben. „Derzeit sind die mitberatenden Ausschüsse gefordert“, so der jagdpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerd Will.

Das neue Jagdgesetz wird umfassend in wesentlichen Bereichen das alte Jagdrecht aus dem Jahr 2001 im Sinne einer zeitgemäßen Jagdpraxis ersetzen. Als Anforderungen an die Gesetzesnovelle sieht Will die Stärkung des Eigentums, des Natur- und Tierschutzes, den Auf- und Umbau von stabilen Mischwäldern durch angepasste Schalenwildbestände als wesentliche Kernthemen. Auch die zeitgemäße Hege von Flora und Fauna und die zukünftigen Aufgaben aus dem Monitoring für den Wolf sind im Gesetzentwurf verankert.

Klare Regelungen, so Will weiter, werden auch für Gesellschaftsjagden getroffen. Hier soll der Schießnachweis verpflichtend werden. Weiter gibt es klare Regelungen für die Erlaubnis von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarz- und Raubwild. Gleichzeitig wird das neue Gesetz auch die Verpflichtung zu bleifreier Munition beinhalten. Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass sowohl der zugewanderte Goldschakal als auch der Wolf in das Jagdrecht übernommen werden. Nunmehr soll im Gesetz die Entnahme von auffälligen Wölfen, die Nutz- oder Haustiere reißen, geregelt werden.

Dem neuen Jagdrecht liegt eine umfassende Einigung mit beiden zuständigen Ministerien (Umwelt- und Landwirtschaftsministerium) mit den politischen Vertretern im Landwirtschaftsausschuss zugrunde. Zur rechtlichen Absicherung für Abschüsse von auffälligen Wölfen wurde der Politik ein unabhängiges Gutachten von Herrn Prof. Dr. Brenner (EU- und Verfassungsrechtler) aus Jena zur Verfügung gestellt.