Pressemitteilung: Agrarflächen gehören in Bauernhände – Gerd Will begrüßt das Gesetz der Landesregierung über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft
Hannover/Grafschaft Bentheim. Der niedersächsische Landtag beschloss in seiner jüngsten Sitzung den Gesetzesentwurf über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft. Mit dem neuen Gesetz will die niedersächsische Landesregierung den Flächenzugang von Landwirt*innen und ihren familiengeführten Betrieben verbessern und den enormen Anstieg der Boden- und Pachtpreise dämpfen. Will betont, dass die SPD-geführte Landesregierung die Zukunfts- und Entwicklungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen gestärkt hat.
„Niedersachsen ist Agrarland Nummer 1 in Deutschland. Mit rund 35.000 Betrieben zählt die hiesige Agrar- und Ernährungswirtschaft zu einer der wichtigsten Wirtschaftsbranchen unseres Landes – zahlreiche Arbeitsplätze hängen von ihr ab. Doch setzen zunehmend globalisierte Märkte, niedrige Erzeugerpreise, hohe Investitionskosten sowie steigende Boden- und Pachtpreise zahlreiche Landwirt*innen unter enormen Druck. Wir wollen mit dem Gesetz die Zukunftschancen von kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben weiter sichern und stärken: Agrarflächen gehören in Bauernhand und nicht in die Hände von Konzernen und Kapitalanlegern, die Land als Spekulationsobjekt nutzen und die Preise für Pächter*innen in die Höhe treiben“, betont Gerd Will, SPD-Landtagsabgeordneter für die Grafschaft Bentheim.
Das neue Gesetz beinhaltet im Wesentlichen die Absenkung von Freigrenzen sowie Erleichterungen bei der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts. So werden die Freigrenzen für die Genehmigungspflicht von landwirtschaftlichem Flächenerwerb, für die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen und die Ausübung des Vorkaufsrechts des Siedlungsunternehmens auf einen halben Hektar abgesenkt. Zuvor lagen diese zwischen 1 und 2 Hektar.
Damit unterliegt zukünftig ein größerer Teil des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs in Niedersachsen einer behördlichen Prüfung. Auch können künftig die Genehmigung von Kaufverträgen über land- und fortwirtschaftliche Flächen an Nichtlandwirte versagt, Landpachtverträge beanstandet und das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht ausgeübt werden.
Bei der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts im Fall des Verkaufs an einen Nichtlandwirt wird auf begrenzende Erfordernisse wie die Suche nach einem aufstockungsbedürftigen Landwirt innerhalb der gesetzlichen Drei-Monats-Frist verzichtet. Damit wird eine Agrarstrukturverbesserung im öffentlichen Interesse ermöglicht.
„Im Zuge der verstärkten Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen über Kauf und Pacht sowie die Kauf- und Pachtpreisentwicklung hat die SPD-geführte Landesregierung ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem wir die Zukunftsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe verbessern, den Anstieg der Boden- und Pachtpreise dämpfen und zeitgleich die hiesige Agrarstruktur stärken“, bekräftigt Gerd Will abschließend.